Falls im Laufe eines Beschäftigungsverhältnisses Änderungen an den ursprünglich auf dem Haushaltsscheck gemachten Angaben eintreten, kann hierfür der von der Minijob-Zentrale angebotene Änderungsscheck genutzt werden. Außer den standardmäßig einzutragenden Personalien des Arbeitgebers sowie der Haushaltshilfe und der Betriebsnummer, sind die zu ändernden Daten einzutragen. Der Änderungsscheck ist ein zusätzliches Angebot, das alternativ zu der Übermittlung des normalen Haushaltsschecks genutzt werden kann, um vereinfacht Änderungen im Beschäftigungsverhältnis mitzuteilen.

Der Änderungsscheck eignet sich speziell für folgende Sachverhalte:

  • Änderungen in den Arbeitgeberdaten/Arbeitnehmerdaten (z. B. Adressänderung),
  • Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (z. B. Höhe des Arbeitsentgelts),
  • längere Unterbrechungen bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis (z. B. bei einer Babypause),
  • Ende des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitgeber kann aus mehreren Möglichkeiten den passenden Grund auswählen),
  • Änderung der Bankverbindung.

Unter www.minijob-zentrale.de kann alternativ der Online-Änderungsscheck genutzt werden.

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