Der Arbeitnehmer erhält von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung über die an die Rentenversicherung gemeldeten Zeiten und Arbeitsentgelte. Die Bescheinigung wird mindestens einmal jährlich bis zum 30.4. eines jeden Jahres für alle im Vorjahr gemeldeten Daten ausgestellt. Der Arbeitnehmer erhält diese Bescheinigung ebenfalls nach Beschäftigungsende.[1]

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