Zwischen

.............................. (im Folgenden "Auftraggeber/in")
und Frau/Herrn  
.............................. (im Folgenden "Heimarbeiter/in"[1])

wird der folgende Vertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Heimarbeitsverhältnisses / Probezeit / weitere Heimarbeitsverhältnisse

  1. Das Heimarbeitsverhältnis beginnt am .......................... Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Alternativ

1. Das Heimarbeitsverhältnis beginnt am .......................... Es ist befristet und endet mit Ablauf des ........................., ohne dass es einer Kündigung bedarf[2].
2. Die Probezeit beträgt ......................... Monate[3].
3. Nach eigenen Angaben steht der Heimarbeiter/die Heimarbeiterin in keinem weiteren Heimarbeitsverhältnis. Das Eingehen eines weiteren Heimarbeitsverhältnisses ist dem Auftraggeber anzuzeigen[4].

§ 2 Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen

  1. Jeder Vertragspartner kann das Heimarbeitsverhältnis kündigen[5]. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit in schriftlicher Form zu erfolgen.
  2. Während der vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
  3. Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Besteht das Heimarbeitsverhältnis 2 Jahre oder länger, so gelten für beide Parteien die in § 29 Abs. 4 Heimarbeitsgesetz genannten Kündigungsfristen[6].
  4. Liegen Tatsachen vor, die einem Vertragspartner unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Heimarbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen, so kann er das Heimarbeitsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.

§ 3 Art der Tätigkeit

Der Heimarbeiter/die Heimarbeiterin verpflichtet sich, folgende Arbeiten auszuführen[7]

  1. ...................................
  2. ...................................
  3. ...................................
  4. ...................................
  5. ...................................

§ 4 Arbeitsentgelt und Arbeitsmenge

  1. Der Heimarbeiter/die Heimarbeiterin erhält die im Entgeltverzeichnis (§ 8 Abs. 4 dieses Vertrags) aufgeführten Stückentgelte: Bei Zugrundelegung dieser Stückentgelte erreicht der Heimarbeiter/die Heimarbeiterin ein Entgelt von ................................... EUR pro Stunde[8].

Alternativ

  1. Der Heimarbeiter/die Heimarbeiterin erhält das in der bindenden Festsetzung ................................... genannte Arbeitsentgelt. Die bindende Festsetzung gilt in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  2. Der/Die Auftraggeber/in verpflichtet sich, folgende Arbeitsmengen regelmäßig auszugeben[9].
zu § 3 Buchstabe a dieses Vertrags ............... Stück pro Woche/Monat
zu § 3 Buchstabe b dieses Vertrags ............... Stück pro Woche/Monat
zu § 3 Buchstabe c dieses Vertrags ............... Stück pro Woche/Monat
zu § 3 Buchstabe d dieses Vertrags ............... Stück pro Woche/Monat
zu § 3 Buchstabe e dieses Vertrags ............... Stück pro Woche/Monat

§ 5 Urlaub

Der Heimarbeiter/die Heimarbeiterin hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub. Werktage sind alle Tage mit Ausnahme von Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen[10].

§ 6 Zuschläge

1. ........................................
a) ........................................
b) Bei der letzten Entgeltzahlung vor Antritt des Erholungsurlaubs wird ein Zuschlag in Höhe von 9,1 % des in der Zeit vom 1. Mai des Vorjahrs bis zum 30. April des Urlaubsjahrs verdienten Arbeitsentgelts gewährt. Zusätzlich wird entsprechend der bindenden Festsetzung über .............................. vom .............................. ein Urlaubsgeld gewährt. Die Höhe des Urlaubsgelds richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung dieser bindenden Festsetzung; derzeit beträgt das Urlaubsgeld .............................. EUR.

Alternativ

  1. Zu dem in § 4 Abs. 1 dieses Vertrags genannten Arbeitsentgelt erhält der Heimarbeiter/die Heimarbeiterin folgende Zuschläge:

    1. Krankenentgeltausgleich: Zur wirtschaftlichen Sicherung im Krankheitsfall wird ein Zuschuss in Höhe von 3,4 % des Entgelts gezahlt[11],
    2. Urlaubsvergütung Bei der letzten Entgeltzahlung vor Antritt des Erholungsurlaubs wird ein Zuschlag in Höhe von 9,1 % des in der Zeit vom 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des Urlaubsjahres verdienten Arbeitsentgelts gewährt[12].
    3. Der/Die Auftraggeber/in ist bereit, ein Urlaubsgeld in Höhe von ............... % zu gewähren. Die Zahlung dieses Urlaubsgelds erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und begründet auch bei wiederholter, vorbehaltsloser Gewährung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft. Die Zahlung kann jederzeit verändert oder eingestellt werden[13].
    4. Feiertagsgeld: Für jeden gesetzlichen Feiertag erhält der Heimarbeiter/die Heimarbeiterin ein Feiertagsgeld in Höhe von 0,72 % des in einem Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlten Arbeitsentgelts ohne Heimarbeitszuschlag. Dabei ist für Fei...

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