Als Hinzuverdienst sind bei einer Erwerbsminderungsrente und bis zum Jahr 2022 auch bei einer vorgezogenen Altersrente folgende Einkünfte zu berücksichtigen:
- Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV,
- Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV,
- vergleichbares Einkommen (z. B. Vorruhestandsgeld).
Bei Erwerbsminderungsrenten sind auch bestimmte Sozialleistungen als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen