Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2024 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 18.558,75 EUR (3/8 x 14 x 3.535 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2024]). Im Jahr 2023 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 17.823,75 EUR (3/8 x 14 x 3.395 EUR).

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