Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Zusammenfassung
Der Nutzwert eines gewerblich genutzten Gebäudes wird durch fehlenden oder ungeeigneten Hitze- und Lichtschutz erheblich gemindert. Aufheizung und Blendung, z. T. die Folge neuer Trends in der Bautechnik, können zu starken Belastungen an betroffenen Arbeitsplätzen führen. Den hohen Investitionskosten qualitativ hochwertiger Sonnenschutzeinrichtungen steht – bei optimal angepassten Lösungen – ein sehr hoher Gebrauchswert gegenüber.
Gemäß Anhang 3.4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können. Nach Anhang 3.5 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung müssen Fenster, Oberlichter und Glaswände unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. Diese Forderung wird in den ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" und ASR A3.5 "Raumtemperaturen" noch konkreter gefasst. Darin heißt es, dass störende Blendung und übermäßige Erwärmung durch Sonneneinstrahlung an solchen Bauteilen zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren sind. Dazu werden Grenzwerte und konkrete Vorgehensweisen genannt.
1 Steigende Bedeutung
Die Bedeutung von Hitze- und Lichtschutz an betrieblich genutzten Gebäuden hat zugenommen. Gründe dafür sind u. a.:
- der große Anteil von Glasflächen in der Außenhaut von Gebäuden;
- Energiesparmaßnahmen, wie Wärmeschutzverglasungen;
- Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen, die gleichmäßige Beleuchtungsverhältnisse benötigen.
Grundsätzlich gehören solche Einrichtungen zur Gebäudegrundausstattung. Während früher oft erst nach Abschluss der Bauphase deutlich wurde, dass Probleme mit Blendung und/oder Aufheizung bestehen, sind die Bestimmungen des Arbeitsstättenrechtes heute so konkret gefasst, dass bei sorgfältiger Bauplanung geeignete Einrichtungen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung kaum mehr übersehen oder vergessen werden können.
2 Anforderungen an Hitze- und Lichtschutzeinrichtungen nach Arbeitsstättenrecht
In der ASR A3.5 "Raumtemperaturen" liegt der Schwerpunkt dem Titel entsprechend auf dem Hitzeschutz. Die allgemeine Forderung, dass an Fenstern, Türen und Oberlichtern störende Blendung und v. a. übermäßige Erwärmung zu vermeiden sind, wird in Abschn. 4.3 Abs. 2 ASR A3.5 wie folgt präzisiert: "Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über + 26 °C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden".
Sonnenschutz von Anfang an
Ausdrücklich wird in Abschn. 4.1 Abs. 1 ASR A3.5 darauf hingewiesen, dass effektiver Sonnenschutz bereits in der Planungsphase eines Gebäudes berücksichtigt werden muss und nicht als eine spätere "Nachbesserung" bei entsprechenden Problemen aufgefasst werden darf. Bei der Planung eines Gebäudes können Probleme am effektivsten vermieden werden. Vorsicht z. B. bei Ganzglasfassaden, Süd- und Westseiten, Dachfenstern oder Oberlichtern, Leichtbauweise (guter Wärmeschutz, aber oft schnelle Aufheizung).
Raumtemperaturen an heißen Tagen
Die Angaben in der ASR A3.5 zum Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung beziehen sich zunächst auf Situationen, in denen die Außentemperaturen geringer als 26 °C sind. Steigen die Raumtemperaturen trotz geeigneter Sonnenschutzeinrichtungen über 26 °C (bei hohen Außentemperaturen), greifen ergänzende Regelungen.
Die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" enthält Angaben v. a. zum Lichtschutz: "Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden oder – wenn dies nicht möglich ist – zu minimieren. Zur Begrenzung störender Blendungen oder Reflexionen können z. B. Jalousien, Rollos und Lamellenstores dienen. Bei Dachoberlichtern können dies z. B. lichtstreuende Materialien oder Verglasungen mit integrierten Lamellenrastern sein" (Abschn. 5.2 ASR A3.4).
3 Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen
Prinzipiell haben außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen besonders gute Wärmeschutzeigenschaften, weil sie nicht nur das Rauminnere, sondern bereits die Außenfassade vor zu starker Aufheizung schützen. Sie erfüllen immer auch teilweise Lichtschutzfunktionen, oft aber nicht in vollem Umfang.
Feste Sonnenschutzelemente
(Blenden, Vordächer u. Ä.) sind als Teil der Fassade i. d. R. so gestaltet, dass sie die hochstehende Sommersonne abfangen und so die Aufheizung des Gebäudes verhindern, ohne dass der Nutzen der tieferstehenden Wintersonne zu sehr eingeschränkt wird. Sie sind robust und durchaus effektiv und kommen im Rahmen moderner Gebäudekonzepte wieder vermehrt zum Einsatz (s. Abb. 1).
Abb. 1: Feste Sonnenschutzelemente
Außenjalousien/Markisen
Außenjalousien und Markisen sind mehrfach einstellbar (Sonnenschutz auch bei Sichtkontakt nach außen) und bieten effektiven Hitzeschutz. Bei starker Sonnenbestrahlung sind die Lichtschutzeigenschaften aber oft nicht ausreichend, sodass zusätzlich innen Rollos o. Ä. erforderlich sein können.
Automatische Steuerungen ermöglichen, dass die Jalousien stets entsprechend der Witterung und ...