Schließt der Arbeitgeber mit einem Softwareanbieter eine sog. Volumenlizenzvereinbarung für Software ab, die auch für den Arbeitnehmer eine private Nutzung der Software auf dessen privaten Telekommunikationsgeräten ermöglicht, handelt es sich bei den vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt überlassenen Systemprogrammen (z. B. Betriebssystem, Virenscanner, Browser) und Anwendungsprogrammen um sog. Home-Use-Programme. Die auf diese Weise vom Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung überlassenen Home-Use-Programme sind als geldwerter Vorteil steuerfrei.

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