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Homeoffice / 6 Datenschutz

Dr. Constanze Oberkirch
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Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work

Der Datenschutz im Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie am innerbetrieblichen Arbeitsplatz und bei den innerbetrieblichen Abläufen.

Im Rahmen des Homeoffice sind die öffentlich-rechtlichen Datenschutzvorschriften[1] zu beachten. Die Datenschutzvorschriften sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten in Dateien verarbeitet werden.[2]

Zulässig sind die Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung personenbezogener Daten dann, wenn entweder das BDSG und die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlauben oder die betroffene Person einwilligt.[3]

Der im Homeoffice tätige Angestellte gehört als Arbeitnehmer zur Belegschaft des Betriebs. Die von ihm durchzuführenden Arbeiten stellen innerbetriebliche Prozesse dar, sodass der Arbeitgeber sowohl für den Datenschutz als auch für die Datensicherheit verantwortlich ist.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Einhaltung und Durchführung des BDSG und der DSGVO durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Daher sollte mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden, dass das BDSG, die DSGVO und alle innerbetrieblich geltenden Richtlinien, Betriebsvereinbarungen und Verschwiegenheitserklärungen des Arbeitgebers im außerbetrieblichen Arbeitsplatz ebenso anzuwenden sind wie am Arbeitsplatz im Betrieb. Der Arbeitnehmer muss verpflichtet werden, die betrieblich genutzten Arbeitsmittel so aufzubewahren, dass Dritte hierauf keinen Zugriff haben.

 
Praxis-Tipp

Bereitstellung durch den Arbeitgeber

Aus Gründen des Arbeits- und Datenschutzes ist es insbesondere in Hinblick auf die elektronischen Arbeitsmittel wie Computer, Tablet und Smartphone dringend zu empfehlen, diese Geräte dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen und auch nicht zur ergänzenden pri...

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