Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes speziell für einen Menschen mit Behinderung ausgebildeter Hund. Er ist aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder dessen behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen (früher sog. Behindertenbegleithund).[1]
Abgrenzung von Assistenz- und Therapiehund
Therapiehunde sind hingegen nicht für die Unterstützung einer bestimmten Person ausgebildet, sondern helfen etwa im Rahmen der Ergotherapie oder werden als Besuchshunde in Kindergärten, Schulen oder Altersheimen eingesetzt (sog. "emotional support dog").
Assistenzhunde lassen sich anhand ihrer Hilfeleistung in folgende Arten einteilen:[2]
- Blindenführhunde[3],
- Mobilitätsassistenzhunde,
- Signalhunde,
- medizinische Warnhunde/Anzeigehunde,
- Hunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (PSB-Hund).
Der Assistenzhund muss (im Ausland) zertifiziert sein oder als Hilfsmittel zur Teilhabe oder zum Behinderungsausgleich anerkannt und als solcher gekennzeichnet sein.[4]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen