Kurzbeschreibung
Beschäftigten zu erlauben, ihren Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen, kann für Arbeitgeber einen gravierenden Arbeitsmarktvorteil haben. Dieses Muster gibt einen Formulierungsvorschlag für die arbeitsvertragliche Regelung der Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz.
Vorbemerkung
Ein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz besteht nur für einen Assistenzhund. Jedoch kann dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag ausdrücklich das Mitbringen des Hundes in den Betrieb zugesagt werden.
Vor einer individuell vereinbarten Erlaubnis sollte jedoch das mit dem Hund potentiell in Berührung kommende Kollegium zu dieser Thematik (anonym) befragt werden und der Hund mehrere Probetage am Arbeitsplatz absolvieren.
Die arbeitsvertragliche Erlaubnis sollte ausschließlich für den konkreten, erfolgreich "erprobten" Hund erteilt und an Bedingungen geknüpft werden, die zum einen generell das Miteinander erleichtern und die sich zum anderen aus den Befragungsergebnissen im Team sowie aus den betrieblichen Umständen ergeben. Der Hundehalter kann auch vom Kollegium im selben Büro/auf derselben Etage eine Einwilligungserklärung einzuholen haben.
Dringend zu empfehlen ist ferner die Vereinbarung einer Widerrufsmöglichkeit der Erlaubnis – etwa für den Fall, dass der Hund sich nicht (mehr) sozial kompatibel zeigt oder unerwartet im Kollegium eine Allergie gegen den Hund auftritt.
Vertragsklausel zum Mitbringen eines Hundes an den Arbeitsplatz
Angaben zum Hund:
- Name:
- Geburtsdatum:
- Rasse:
- Chip-Nummer:
- Dem Arbeitnehmer ...... wird gestattet, den oben genannten Hund an den Werktagen ...... (jeweils von ...... bis ...... Uhr) mit in den Betrieb zu bringen.
- Der Hund muss stubenrein und standardmäßig (v.a. gegen Tollwut) geimpft sein und regelmäßig entwurmt werden; der Heimtierausweis ist dem Arbeitgeber, vertreten durch … [zuständige Person, etwa in der Personalabteilung], durch den Arbeitnehmer einmal jährlich unaufgefordert vorzulegen. Der Hund darf nicht mitgebracht werden, wenn er an einer ansteckenden Krankheit leidet oder von Flöhen oder Läusen befallen ist. Der Hund darf weder akustisch (bellen, heulen etc.) noch olfaktorisch ([nasses] Fell, Blähungen, mittelbar durch offenes Futter) belästigen.
Der Hund darf sich in folgenden Räumen aufhalten: ...... . Ein Zutrittsverbot besteht für folgende Räume: ...... (z.B. Teeküche; Konferenzsaal; WC; Räume, in denen Kundenkontakt stattfindet). Aus Tierschutzgründen darf der Hund nicht betreten: ...... (z.B. Produktionsstätten, die das Tier schädlichen Substanzen oder Lärm aussetzten).
Der Arbeitnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Hund nur in den vereinbarten Bereichen aufhält oder bewegt. Außerhalb des Büros des Arbeitnehmers, vor allem in öffentlichen Bereichen, ist der Hund anzuleinen. Generell hat der Arbeitnehmer die Sicherheit zu gewähren und andererseits auch die tier- und artgerechte Haltung des Hundes im Betrieb sicherzustellen.
- Verunreinigungen durch den Hund sind vom Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit zu entfernen.
- Die Erlaubnis, den oben genannten Hund in den Betrieb mitzubringen, ist an die Bedingungen geknüpft, dass niemand im Kollegium (subjektiv begründete) Angst vor diesem Hund oder eine Allergie hat und die Arbeitsabläufe durch den Hund nicht gestört werden. Einwilligungserklärungen des Kollegiums im selben Büro/auf derselben Etage sind dem Arbeitgeber, vertreten durch … [zuständige Person, etwa in der Personalabteilung], unaufgefordert vorzulegen.
- Wird eine Bedingung nicht (mehr) erfüllt, kann die Erlaubnis sofort widerrufen werden. Eine Missachtung des Widerrufs der Erlaubnis berechtigt den Arbeitgeber zu einer Abmahnung und bei Wiederholung des Fehlverhaltens zu einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitnehmers.
- Es gilt die gesetzliche Tierhalterhaftung. Der Arbeitnehmer muss vorab eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens ...... abschließen und dies dem Arbeitgeber, vertreten durch … [zuständige Person, etwa in der Personalabteilung], nachweisen.
- Die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers bleiben unverändert. Zeiten, in denen sich der Arbeitnehmer dem Hund widmet, zählen nicht als Arbeitszeit.
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Ort, Datum |
Unterschrift Arbeitgeber |
Unterschrift Arbeitnehmer |