Wenn und soweit die Durchführung des Hypotax-Verfahrens wirksam vereinbart werden kann, sollte die genaue Art und Weise der Berechnung der jeweiligen Hypotax und ihre Berücksichtigung im Rahmen der Abrechnung ebenso wie die Durchführung der entsprechenden Steuerverfahren schriftlich niedergelegt werden.[1] Wenn eine solche vorliegt, wird sie in der Regel vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Anwendungsfällen gestellt und unterliegt damit der AGB-Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Danach ist eine transparente Regelung erforderlich, welche nicht von den wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen abweichen und auch nicht überraschend sein darf.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge