Bestehen noch Entgeltforderungen für Zeiten außerhalb des 3-Monatzeitraums, so kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche als einfache Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen. Insofern ist er dann auf die Durchsetzung seiner Insolvenzforderung angewiesen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen