Tochterfirmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die als GmbH von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegründet werden, sind als juristische Personen des Privatrechts zu sehen und daher umlagepflichtige Arbeitgeber.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge