Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Italien vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "cliclavoro" online gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens am Tag vor der Einreise übermittelt werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des italienischen Arbeits- und Sozialministeriums. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum
- Arbeitgeber,
- Arbeitnehmer und
Unternehmen in Italien
gemacht werden.
Kontaktperson
Das italienische Recht sieht vor, dass eine Kontaktperson als Verbindungsperson angegeben werden muss. Die Person muss befugt werden, mit den italienischen Behörden Kontakt aufzunehmen und Dokumente oder Meldungen empfangen zu können. Weiterhin sieht das italienische Recht eine Aufbewahrungsfrist von 24 Monaten vor.
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