Die Unternehmer haben zur Berechnung der Umlage innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf eines Kalenderjahres die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden in der vom Unfallversicherungsträger geforderten Aufteilung zu melden (Lohnnachweis).[1] Ein Unternehmer muss für das Kalenderjahr, in dem Beitragspflicht bestand, einen Lohnnachweis erstellen. Der Lohnnachweis ist bis zum 16.2. des Folgejahres durch elektronische Datenübertragung an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln.

Die Übermittlung erfolgt aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemgeprüften Ausfüllhilfe. Der Unternehmer übermittelt diese Meldungen an die Annahmestelle der Unfallversicherungsträger.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?