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Die Vorschrift regelt, dass die Durchführung der Systemprüfung eine gesetzliche Aufgabe des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist. Die Durchführung erfolgt im Auftrag und damit auch auf Kosten aller Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger und der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. unter Mitwirkung der Träger der Renten- und Unfallversicherung.

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