SGB V § 275 Sozialbeirat (außer Kraft)

Die Mitgliedschaft der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung im Sozialbeirat endet mit Ablauf des 31. Dezember 1991.

(mit Wirkung vom 1.1.1998 außer Kraft getreten durch das RRG 1999 vom 16.12.1997 - BGBl. I S. 2998)

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