Rz. 45

Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch:

  • Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen,
  • Zeiten der Schulausbildung,
  • Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3,
  • Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente).
 

Rz. 45a

Im Gegensatz zur Wartezeit von 45 Jahren zählen die Kalendermonate aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung und für eine geringfügige Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit waren/sind, nicht als Grundrentenzeiten mit (GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge