Rz. 1

Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) wurde Abs. 5 um den Satz 2 erweitert. Zuletzt wurde § 12 mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) geändert. In Abs. 5 Satz 1 wurde "§ 1 Abs. 2" durch "§ 1 Abs. 2 Satz 1" ersetzt. Dabei handelte es sich um eine redaktionelle Klarstellung.

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