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Nach einem Urteil des Landgerichts Köln v. 29.4.1992 (14 O 543/91, Die Beiträge 1993 S. 297) war eine Bank der LVA gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, da sie Überweisungen verspätet ausgeführt hatte und damit Zinsverluste einhergegangen waren.

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