Rz. 4

Die Ermächtigung ist zwischenzeitlich durch die SVHV v. 21.12.1977 (BGBl. I S. 3147) und die SVRV v. 15.7.1999 (BGBl. I S. 1627), ergänzt durch die SRVwV, ebenfalls v. 15.7.1999 (BAnz. Nr. 145a v. 6.8.1999), genutzt worden (vgl. § 67).

Die Verordnungsermächtigung gilt auch für Verbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Sozialversicherung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge