Rz. 1
Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten (BGBl. I S. 3845). Abs. 2 und 3 sind durch das SGB-Verwaltungsverfahrensgesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1468) mit Wirkung zum 1.1.1981 angefügt worden. Abs. 1 Satz 2 wurde durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 neu gefasst.
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