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Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist seitdem, abgesehen von einer Anpassung an die Rechtschreibung in 2002 (BGBl. I S 754), unverändert geblieben.

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