§ 127b wurde mit dem Vierten SGB VI-ÄndG v. 29.4.2004 (BGBl. I S. 678) eingefügt. Die Vorschrift ist am 6.5.2004 in Kraft getreten, wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wieder aufgehoben und nahezu wortgleich in § 142 übernommen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge