Rz. 9
Die gesetzliche Rentenversicherung hat bereits vor Inkrafttreten des § 14 modellhaft sehr erfolgreich erprobt, welche Leistungen der Prävention sie für ihre Versicherten erbringen können, damit erste gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden, erkannt und möglichst behoben werden, um so ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten und späteren Rehabilitationsbedarf zu vermeiden.
Das etwa von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen entwickelte Modellprojekt „Betsi – Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern“ richtete sich an Beschäftigte, bei denen erste, die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende gesundheitliche Beeinträchtigungen vorlagen, denen mit Hilfe spezialisierter Präventionsleistungen entgegen gewirkt werden soll (BT-Drs. 18/9787 S. 32 ff.). Die Gesundheitsprävention Betsi wird in Gruppen durchgeführt. Das Programm beginnt mit einem einwöchigen Aufenthalt in einer ausgewählten Rehaklinik. Der Rentenversicherungsträger fördert das Gesundheitsverhalten unter anderem durch indikationsspezifische Krankengymnastik, Bewegungstherapien und Ergometertraining. Aufbauend auf die stationären Inhalte trainiert der Versicherte anschließend außerhalb seiner Arbeitszeit 3 Monate ein- bis zweimal pro Woche in einem beschäftigungsortnahen Reha- oder Trainingszentrum. Danach führt er sein Training 3 Monate eigenverantwortlich fort. "Betsi" endet durch ein Wochenende in der Rehaklinik mit einer Abschlussuntersuchung und weiteren Therapieempfehlungen. Bis auf die Eigentrainingsphase werden die Kosten der Gesundheitsprävention von der Rentenversicherung übernommen.
Ein anderes Projekt ist die von der DRV Rheinland als „WEB-Reha“ bezeichnete Präventionsleistung. Ziel dieser bereits 2012 eingeführten Präventionsleistung ist die Identifizierung von gesundheitlich vorbelasteten Arbeitnehmern, die bisher trotz mehrerer kurzer Arbeitsunfähigkeitszeiten noch nicht auffällig geworden sind, aber bei denen bei unveränderter Fortführung der beruflichen Tätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit und somit eine Behinderung droht. Bei dem Projekt der WEB-Reha sollen sektorenübergreifend Werks-/Betriebsärzte, Rehabilitationsträger, stationäre und ambulante Reha-Einrichtungen sowie Hausärzte vernetzt werden. Dabei erkennt der Werks-/Betriebsarzt, der den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers und den Arbeitsprozess kennt, die Reha-Bedürftigkeit des Arbeitnehmers und kann gemeinsam mit ihm ein Reha-Antragsverfahren einleiten. Ein Anforderungsprofil zum aktuellen Arbeitsplatz hilft den Fachärzten in der Reha-Klinik dabei, die Reha arbeitsplatzbezogen zu gestalten. Bei der betrieblichen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers wird der Werks-/Betriebsarzt erneut mit einbezogen.