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Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von Kindern zielt darauf ab, die krankheitsbedingt drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe am (späteren) Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft durch frühzeitige Einleitung der gebotenen Rehabilitationsinterventionen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

Die medizinische Rehabilitation bei Kindern erfordert wegen des besonderen Personenkreises spezifische Zusatzangebote. Beispielsweise umfasst sie bei Schülern auch einen Schul-Überbrückungsunterricht (auch Ersatzunterricht genannt), um möglicherweise entstehende Schuldefizite auszugleichen.

Nicht zuletzt wegen dieser besonderen Anforderungen und Leistungsspektren hat der Gesetzgeber die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen nicht in § 15, sondern speziell in § 15a SGB VI geregelt. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Komm. zu § 15a verwiesen.

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