Rz. 4

Auswirkungen hat die Wahl der Beitragsbemessungsgrundlage und damit der Beitragshöhe selbstverständlich auf die Höhe der Rentenleistungen. Daneben kann sich bei Versicherten, die ausschließlich freiwillig versichert gewesen sind, die Höhe der Beiträge auf den Berufsschutz (§ 43 – Fassung bis 31.12.2000 Rente wegen Berufsunfähigkeit, § 240 – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit) auswirken (vgl. BSG, Urteil v. 20.1.1983, 11 RA 4/82, Rz. 10).

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