Rz. 166

Mit der unanfechtbaren Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wird der Beitrag zur Rentenversicherung fällig (Pietrek, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand: 1.4.2021, § 2 Rz. 90).

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