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Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) sind mit Wirkung zum 1.1.1992 die Worte "oder nur noch übergangsweise" ergänzt worden.

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