Rz. 18

§§ 64, 254b Abs. 1 stellen eine allgemeine Regelung dar; deshalb erfolgt z. B. im Rahmen des § 307a (Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets) keine "besondere Rentenberechnung" (BSG, Urteil v. 31.3.2004, B 4 RA 39/03 R).

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