Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2 Nr. 3 ist durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts v. 19.2.2007 (BGBl. I S. 122) mit Wirkung zum 1.1.2009 redaktionell angepasst worden.

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