Rz. 62

Satz 2 beinhaltet eine Regelung, wann Pflegepersonen als nicht erwerbsmäßig tätig gelten und ergänzt insoweit Nr. 1a (vgl. insoweit die Komm. unter Rz. 7 ff.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge