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Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) geändert worden: In Abs. 1 Satz 2 wurde "Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeiter" durch "allgemeinen Rentenversicherung" ersetzt.

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