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Die Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU-Rente) wie auch die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) dienen der Absicherung gegenüber dem Invaliditätsrisiko. Nach der gesetzgeberischen Intention soll allerdings nur die EU-Rente einen vollen Ersatz für das infolge von Krankheit entgangene Arbeitseinkommen bieten. Dagegen beruht die Konzeption der BU-Rente auf der Prämisse, dass es dem Versicherten noch möglich ist, sein noch vorhandenes Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. Die BU-Rente soll lediglich einen Ausgleich für das infolge der gesundheitlichen Einschränkungen geringere Einkommen bieten und dient somit lediglich der Aufstockung anderer Einkünfte.

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