Rz. 18
Nach Abs. 2 Nr. 1 stehen Arbeiten, die nach dem Tätigkeitsbereich eines Versicherten sowohl unter als auch über Tage ausgeübt wurden, den ständigen Arbeiten unter Tage i. S. v. Abs. 1 gleich, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats in mindestens 18 Schichten überwiegend unter Tage verrichtet worden sind (vgl. Komm. zu Rz. 12).
Ergänzend zu Abs. 2 Nr. 1 gelten nach Abs. 3 als überwiegend unter Tage verfahrenen auch Schichten, die in einem Kalendermonat wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, bezahlten Urlaubs, Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen zur Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder wegen einer Vorsorgekur ausgefallen sind, wenn in diesem Kalendermonat aufgrund von ständigen Arbeiten unter Tage (Abs. 1) oder diesen gleichgestellten Arbeiten (Abs. 2 Nr. 1) Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind und in den letzten 3 vorausgegangenen Kalendermonaten mindestens ein Kalendermonat mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellten Arbeiten belegt ist.
Rz. 19
Schichten, die aus anderen persönlichen oder betrieblichen Gründen ausgefallen sind, zählen dagegen nicht zu den überwiegend unter Tage verfahrenen Schichten.
Als sonstige persönliche oder betriebliche Verhinderungsgründe kommen z. B. in Betracht:
- Betriebsversammlungen,
- Unterweisungen nach der Bergverordnung für die Steinkohlenbergwerke (BVOST),
- Schulungen, Übungen oder sonstige betriebsbedingte Veranstaltungen (Ausnahme = berücksichtigungsfähige Lehrgänge oder Verpflichtungen wie z. B. Teilnahme an Sitzungen als ehrenamtlicher Richter) sowie
- unbezahlter Urlaub.
Der Versicherte verrichtet eine Tätigkeit, die regelmäßig sowohl unter Tage als auch über Tage ausgeübt wird. |
Kalendermonat |
Verfahrene und ausgefallene Schichten |
Gleichgestellte Arbeit |
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ja |
nein |
Januar |
17 Schichten überwiegend unter Tage |
× |
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5 Schichten ausschließlich über Tage |
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1 Feiertag, der auf einen Arbeitstag fällt |
Februar |
16 Schichten überwiegend unter Tage |
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× |
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4 Tage überwiegend über Tage |
März |
17 Schichten ausschließlich unter Tage |
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× |
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4 Schichten ausschließlich über Tage |
April |
1 Schicht überwiegend, unter Tage |
× |
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3 Schichten überwiegend über Tage |
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2 Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen |
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15 Schichten arbeitsunfähig krank, EFZ aus Tätigkeit überwiegend über Tage |
Mai |
14 Schichten überwiegend unter Tage |
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× |
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7 Schichten überwiegend über Tage |
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2 Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen |
Juni |
9 Schichten überwiegend unter Tage |
× |
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2 Schichten ausschließlich über Tage |
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2 Feiertage die auf einen Arbeitstag fallen |
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7 Schichten Tarifurlaub, EFZ aus Tätigkeit überwiegend über Tage |
Juli |
18 Schichten überwiegend unter Tage |
× |
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5 Schichten überwiegend über Tage |
August |
22 Schichten Tarifurlaub, EFZ aus unmittelbar vorher verrichteter Tätigkeit überwiegend unter Tage |
× |
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September |
6 Schichten überwiegend über Tage |
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× |
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15 Schichten arbeitsunfähig krank, EFZ aus Tätigkeit überwiegend über Tage |
Oktober |
14 Schichten überwiegend unter Tage |
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× |
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9 Schichten ausschließlich über Tage |
November |
2 Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen |
× |
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1 Schicht überwiegend unter Tage |
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18 Schichten ausgefallen wegen medizinischer Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, EFZ aus Tätigkeit überwiegend über Tage |
Dezember |
16 Schichten ausgefallen wegen medizinischer Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, EFZ aus Tätigkeit überwiegend über Tage |
× |
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4 Schichten überwiegend unter Tage |
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2 Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen |