Rz. 8
Eine Regelung mit der Sammelfunktion des § 63 gab es im alten Recht nicht. Die Grundsätze waren verstreut in den einzelnen Regelungswerken und fanden sich z. B. in §§ 1255 bis 1258 RVO, §§ 32 bis 35 AVG, §§ 54 bis 56 RKG oder auch in den §§ 1253, 1254 RVO.
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