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Sinn der vereinfachten Rentenformel ist es, die Monatsrente ohne den bisher erforderlichen Umweg über den Jahresbetrag der Rente zu ermitteln. Zweck der Vorschrift war es daher bereits von Anfang an durch seine Einführung durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261), eine vereinfachte Rentenformel zu schaffen. Nach der vereinfachten Rentenformel sollte ohne den bisher erforderlichen Umweg über den Jahresbetrag der Rente als Monatsrente ermittelt werden (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 169).

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