Rz. 40

Zu der Rechtslage bei als Teilrenten in Anspruch genommen Altersrenten nach den §§ 34, 42 i. d. F. bis 30.6.2017 vgl. Vorauflage und GRA der DRV zu § 66 SGB VI,Stand: 12.4.2023, Anm. 5.

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