Rz. 16
Die durch die Grundbewertung ermittelten Entgeltpunkte sind um die in den Nr. 1 bis 3 niedergelegten Zeiten zu mindern; also um folgende Zeiten:
- beitragsgeminderte Zeiten nach Nr. 1,
- Berücksichtigungszeiten, die auch beitragsfreie Zeiten sind nach Nr. 2 und
- Beitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten, in denen eine Rente aus eigener Versicherung bezogen worden ist, nach Nr. 3.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen