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§ 101 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) eingeführt und seither nicht verändert. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 101 neu bekanntgemacht worden.

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