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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 1 Abs. 2 SGB II). Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden erbracht als Arbeitslosengeld II an erwerbsfähige Hilfsbedürftige (§ 19 SGB II) und als Sozialgeld an nicht erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die mit erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben (§ 28 SGB II).

Alle Leistungen nach §§ 20 bis 24, und 29 SGB II sind nachrangige, bedarfsorientierte Leistungen, die erstattungsfähig sind.

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