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Die Vorschrift i. d. F. des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) ist am 1.7.1983 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) ab 1.8.1996 eingefügt.

Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekannt gemacht.

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