Rz. 6

Die Begriffe Forschung und Planung sind weder in der DSGVO noch im SGB X definiert. Es bieten sich folgende Definitionen an:

  • Forschung ist die Gesamtheit der methodisch-systematischen, schöpferisch-geistigen Bemühungen im Rahmen der Wissenschaft zur Gewinnung neuer, allgemein nachprüfbarer Erkenntnisse; sie muss sich auf ein bestimmtes Vorhaben beziehen;
  • Planung ist der systematische, rationale Entwurf, der ein gewünschtes Ziel und dessen Verwirklichung gedanklich vorwegnimmt; im Sozialleistungsbereich kommen regelmäßig Bedarfs- und Bereitstellungsplanungen in Betracht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge