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§ 95 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 enthält den Appell an die in § 86 genannten Stellen, gemeinsame überörtliche Pläne in ihrem Aufgabenbereich über soziale Dienste und Einrichtungen, insbesondere deren Bereitstellung und Inanspruchnahme, anzustreben. Sonstige Einrichtungen sind alle Einrichtungen, in denen Sach- oder Dienstleistungen für die Sozialleistungsberechtigten erbracht werden, z. B. Reha-Einrichtungen, Kurheime etc.

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