Job-Sharing ist eine besondere Form der Arbeitsplatzteilung im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses. Dabei teilen sich mehrere Arbeitnehmer die Arbeitszeit eines Arbeitsplatzes, an dem sie meist abwechselnd anwesend sind.
Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt ist das Job-Sharing in § 13 TzBfG. Im Übrigen gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Lohnsteuer: Einzelheiten zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff regeln § 19 Abs. 1 EStG, § 2 LStDV. Da das Einkommensteuergesetz insbesondere eine nur beispielhafte Aufzählung enthält, ergänzen R 19.3-19.8 LStR sowie H 19.3-19.8 LStH die gesetzlichen Bestimmungen.
Sozialversicherung: Der Arbeitnehmerbegriff ergibt sich vorrangig aus §§ 7 Abs. 1 und 14 Abs. 1 SGB IV.
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