Nach § 2 Abs. 1 JArbSchG ist "Kind" im Sinne des Gesetzes, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Die Berechnung des Lebensalters erfolgt nach den §§ 186 ff. BGB. Nach § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB wird dabei der Tag der Geburt ohne Rücksicht auf die Geburtsstunde voll mitgezählt.
Alter des Kindes
Das am 1.7.2006 geborene Kind ist am 30.6.2021 noch 14 Jahre alt. Erst am 1.7.2021 ist es 15 Jahre alt und damit Jugendlicher.
Daneben gibt es noch den Personenkreis derer, die zwar keine Kinder im natürlichen, altersbezogenen Sinne mehr sind, aber vom Gesetzgeber so behandelt werden. So finden auf Jugendliche[1], die der Vollzeitschulpflicht unterliegen[2], die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.[3]
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