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Die früher geltende Fassung der Übergangsvorschrift zum Lohnnachweisverfahren trat am 31.12.2018 außer Kraft. Durch Art. 7 Nr. 29 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-Änderungsgesetz – 7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) trat die neugefasste Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2021 in Kraft.

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