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Mit dem LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) hat der Gesetzgeber die Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung abgeschlossen, die mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVOrgG) v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1600) begann und mittels LSVMG v. 18.12.2007 fortgeführt wurde. Die Reform hatte zum Ziel, Einsparungen bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten herbeizuführen.

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