Rz. 12

Die an der Vereinigung beteiligten Berufsgenossenschaften müssen sich auf eine Satzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB IV für die neu zu errichtende Berufsgenossenschaft geeinigt haben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge