0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Mit Art. 3 Nr. 19 des Gesetzes zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 18.4.2012 (BGBl. I S. 579) wurde die Bestimmung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgehoben.

 

Rz. 2

Die Vorschrift gliederte Aufgaben, die der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung zu erfüllen hatte. Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde durch die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgelöst.

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